Betriebliche Altersversorgung – ja, aber wie … ?

Das Betriebsrentengesetz bringt für Sie als Arbeitgeber bestimmte Rechte und Pflichten mit. So haben z.B. Ihre Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung, wobei die Wahl des Durchführungsweges in der Regel einvernehmlich erfolgt. Als Arbeitgeber machen sie sich schadenersatzpflichtig, wenn sie ihre Beschäftigten nicht auf die Möglichkeit der zusätzlichen (betrieblichen) Altersversorgung aufmerksam machen (Bundesarbeitsgericht Kassel, Az. 3 AZR 44/91).

Ob nun betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung, arbeitgeberfinanziert oder als Mischform - die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung in Ihrem Betrieb ist sicher mehr als nur die Erfüllung einer Rechtspflicht. Sie bietet nach Einführung des Alterseinkünftegesetzes 2005 sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern tolle Möglichkeiten, Altersvorsorge staatlich gefördert zu gestalten und auch in Ihrem Betrieb die Lohnnebenkosten zu senken.

Der aufgeklärte Arbeitnehmer weiß heute, dass die gesetzliche Rentenversicherung im Alter nur eine Grundversorgung bieten kann. Sie als Arbeitgeber haben die Möglichkeit, mit einem „Extra“ aktiv tätig zu werden, gute Mitarbeiter zu binden und deren Versorgung zu verbessern. Zum Teil ist hier auch schon in Tarifverträgen eine Regelung zur zusätzlichen Arbeitgeberleistung getroffen worden.

Noch immer haben jedoch einzelne Arbeitgeber Vorbehalte: Zu teuer, zu viel Verwaltung, Haftungsfragen, Probleme beim Ausscheiden des Mitarbeiters etc. Auch über diese Fragen sollten wir sprechen. Sie werden erkennen, dass diese Vorbehalte heute unbegründet sind.

Die als berufsständisch anerkannte SIGNAL IDUNA Gruppe hat ihre Wurzeln in Handwerk und Handel. Deshalb kann es nicht verwundern, dass auch heute noch die Betriebe in Handwerk, Handel und Gewerbe, deren Inhaber und Beschäftigte das Haupttätigkeitsfeld sind. Sie profitieren hierbei von

Zur Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung in ihrem Betrieb gehen wir gemeinsam vor:

Wie Sie sehen begleiten wir Sie als Arbeitgeber vom ersten Gespräch an und auch in der Folgezeit als zuverlässiger und kompetenter Partner. Der direkte Kontakt vor Ort entlastet Sie deutlich und kann Fragen oft unbürokratisch klären.

Übrigens: Auch Ihre im Betrieb mitarbeitenden Familienangehörigen können Sie in die betriebliche Altersversorgung einbeziehen.

Betrieben vor Ort und im näheren Umkreis (unabhängig von ihrer Größe) biete ich gern ein Informationsgespräch an. Dazu freue ich mich über Ihre Mail-Nachricht.

 

Arbeitgeber-Service

 

 

Letztes Site-Update: 23. April 2012

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