46594-u066174_henryhess_portrait1_adp_socialmedia_170x170

Update: 01.02.2024

Willkommen auf der persönlichen Homepage von Henry Heß, Generalagentur und

SIGNAL_IDUNA_Logo_Partner_einzeilig1
Ärzte

Zu meiner Partner-Website bei SIGNAL IDUNA

Meine Rezensionen bei Google

Bewerte mich auf Google!

Sie lieben Ihren Beruf, leisten eine gewissenhafte und anerkannte Arbeit und bilden sich ständig weiter – wie soll es da vorstellbar sein, dass jemals Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend gemacht werden könnten?

Sie wissen aber auch: Jeder Mensch macht Fehler. Der Arztberuf steht für eines der größeren Risiken, mit Schadensersatzansprüchen konfrontiert zu werden. Und kaum ein anderer Berufsstand lebt so sehr von seinem Ruf.

Dabei muss es sich nicht unbedingt um einen „Behandlungsfehler“ handeln:

Was ist z.B., wenn:

  • … ein Besucher Ihrer Praxis auf der Treppe ausrutscht und sich einen komplizierten Beinbruch zuzieht?
  • … sich aufgrund einer Fehldiagnose eines Tierarztes eine infektiöse Krankheit im gesamten Viehbestand eines Landwirts ausbreitet?
  • … durch Abwässer aus Ihrer Praxis ein Umweltschaden nachgewiesen wird?
  • … in Ihrer Praxis Besucherhabe „verschwindet“?
  • … Sie einem Patienten eine eMail senden, und der von Ihnen unbemerkte Virus die PC-Anlage dort lahmlegt und wichtige Daten vernichtet?
  • … Sie im Auslandsurlaub Zeuge eines Unfalles werden, Ihrem Eid folgend Erste Hilfe leisten und sich zum „Dank“ dafür noch Ermittlungen ausgesetzt sehen?

Sie sehen schon: Die Haftungsfallen sind deutlich zahlreicher als Sie möglicherweise vermuten.

Nicht zuletzt können Sie auch im außerberuflichen Umfeld (Freizeit, Sport, Urlaub, Verein) in Situationen geraten, die Haftpflichtansprüche gegen Sie oder Ihre Familie begründen können.

Oft werden Forderungen aber zu Unrecht erhoben, z.B. wenn der erhoffte Behandlungserfolg nicht eingetreten ist oder sich eine unvermeidbare Komplikation ergeben hat. Hier gilt es, Ihren guten Ruf zu schützen und die Ansprüche erfolgreich abzuwehren. Auch das ist – als „passiver Rechtsschutz“ - Aufgabe einer Berufshaftpflichtversicherung.

Haftpflichtansprüche sind kaum kalkulierbar. Sehr schnell kann eine finanzielle Forderung entstehen, die Ihre gesamte berufliche und Lebensplanung gefährdet oder im schlimmsten Fall zunichte macht. Schützen Sie sich gegen solche Forderungen mit einer guten Berufshaftpflichtversicherung!

Bei der Frage nach der Ausgestaltung einer Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte und Zahnärzte (vor allem hinsichtlich notwendiger/sinnvoller Deckungssummen und Jahreshöchstleistung) verweise ich an dieser Stelle auf die Regelungen im Paragraf 95e SGB V. Obwohl Ärzte über das Standesrecht und zum Teil durch landesrechtliche Regelungen bereits zu einer Berufshaftpflicht-Versicherung verpflichtet sind, bestehen doch im Einzelfall erhebliche Unklarheiten und Lücken. Viele Altverträge weisen nur unzureichend hohe Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf, zugleich gibt es in einigen Bereichen bereits einen regelrechten Versicherungsnotstand, weil sich immer mehr Versicherer aus dem Heilwesen zurückziehen. Wenn Sie zu den Neuregelungen des § 95e SGB V, die seit dem 20.07.2021 für Vertrags(zahn)ärzte gelten, weitere Informationen benötigen, informieren Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung oder kommen Sie auf mich zu.

Nachfolgend erhalten Sie Informationen zur

Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte

Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzte

Berufshaftpflichtversicherung für Tierärzte und Tierheilpraktiker

Praxisinhalts-Versicherung

Inhaber-Ausfallversicherung

Gerne erstelle ich Ihnen einen Versicherungsvorschlag. Bitte füllen Sie dazu das Anfrageformular aus und senden Sie es per Mail, Fax oder Post. Sie erhalten dann auf dem von Ihnen gewünschten Weg Ihren Vorschlag mit Versicherungsbedingungen und nachfolgend - wenn gewünscht - die vorbereiteten Antragsunterlagen.

Vielfach wurde an mich herangetragen, zusammen mit dem Angebot zur Berufshaftpflichtversicherung auch die Praxisversicherung (u.a. mit Praxisinhalts-, Betriebsunterbrechungs- und Elektronikversicherung) abfragen zu können. Es handelt sich dabei um rechtlich selbständige, nicht miteinander verbundene Verträge. Für eine Angebotsanfrage - unabhängig von der Art der ärztlichen Tätigkeit - bitte ich Sie freundlichst, ausschließlich dieses Anfrageformular (PDF) ausgefüllt zu übermitteln. Es ist vielleicht etwas umfangreicher als gewohnt, aber nur so erhalte ich alle benötigten Angaben zur Erstellung eines bedarfsgerechten Versicherungsvorschlages. Telefonisch ein Angebot zu erstellen ist ebenso wenig möglich wie seriös.