Brutto- oder Netto-Rente ... Reich (t`s) im Alter ?

Der Ertragsanteil geht, die nachgelagerte Besteuerung kommt – Immer mehr Rentner werden steuerpflichtig !

Für viele Rentner ist es selbstverständlich, dass sie keine Steuern auf ihre Alterseinkünfte zahlen. Ein Großteil der Bundesbürger meint sogar, Renten seien grundsätzlich steuerfrei. Doch das ist nur die halbe Wahrheit…

Richtig ist: Von der gesetzlichen Rente war bis 2004 der so genannte Ertragsanteil (in aller Regel also 27 bis 32%) steuerpflichtig. Vor allem dieser günstigen Regelung haben es die meisten Rentner zu verdanken, dass der Fiskus ihre Alterseinkommen ganz oder weitgehend verschonte.

Doch damit ist es nun vorbei. Mit dem Jahr 2005 begann eine neue Ära in der Rentenbesteuerung. Schrittweise wird das bisherige System auf die nachgelagerte Besteuerung umgestellt. In einer 35-jährigen Übergangszeit wird nach und nach ein immer größerer Teil der Rente von der Steuer erfasst:

Beispiel: Sie gehen im Jahr 2010 in Rente und erhalten 1.000 EURO Rente. Davon sind 60% (also 600 EURO) zu versteuern, 400 EURO bleiben steuerfrei. Nur diese 400 EURO bleiben dann lebenslang steuerfrei.

Im Gegenzug werden ab 2005 bis 2025 die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung Zug um Zug von der Steuer befreit.

Durch diese Vorgehensweise wird es in den kommenden Jahren für viele Rentner ein böses Erwachen geben, denn sie werden erstmals Steuern zahlen müssen. Besonders betroffen sind diejenigen, die neben der gesetzlichen Rente über weitere Einkünfte verfügen. So werden auch ab 2005 abgeschlossene Betriebsrenten sowie Renten aus Riester- und Rürup-Verträgen voll nachgelagert besteuert (denn sie werden ja in der Ansparphase gefördert). Auch Einkommen aus Zinsen, Vermietung oder Pachten sind – nach Abzug des Altersentlastungsbetrages von max. 1.908 EUR – voll zu versteuern.

Werden alle Alterseinkünfte addiert, ist trotz des einen oder anderen Freibetrages der Grundfreibetrag im Einkommenssteuerrecht (2005: 7.664 EUR Ledige / 15.328 EUR Verheiratete) schnell überschritten. Insofern wird es bald selbstverständlich sein, von einer „BRUTTO-„ und einer „NETTO-RENTE“ zu sprechen. Denn von den Alterseinkünften werden neben den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen nun mit steigender Tendenz auch Steuern abgezogen.

Ist Ihre NETTO-Rente noch ausreichend ?

Aufgrund dieser Entwicklung erscheint es immens wichtig, dass jeder seine bisher errechnete (Brutto-) Versorgung erneut auf den Prüfstand stellt und berechnen lässt, was davon NETTO noch übrig ist. Sollte sich herausstellen, dass die Altersversorgung nicht (mehr) reicht, kann noch rechtzeitig privat nachgebessert werden. Andernfalls müssten Sie gerade dann den Gürtel enger schnallen, wenn reichlich freie Zeit zum Geldausgeben lockt.

Mein Angebot richtet sich an Selbständige wie Arbeitnehmer:

1. Auf Grundlage Ihrer individuellen Verhältnisse wie z.B.

ermittle ich für Sie im Rahmen einer schriftlichen Versorgungsbilanz, was von Ihren Bruttoansprüchen Netto im Alter noch zur Verfügung steht.

2. Entsprechend Ihrer Wünsche und Ziele ermitteln wir geeignete Wege und Möglichkeiten, die neu aufgetretene Lücke zu schließen. Dazu erhalten Sie auch konkrete individuelle Vorschläge.

Nie war private Vorsorge so aktuell wie heute. Spätestens mit Einführung des Alterseinkünftegesetzes ist bestmögliche Vorsorgeplanung nun endgültig ein Fall für den Experten geworden. Oft ist es eine Kombination aus unterschiedlichen Produkten, die zum bestmöglichen Ergebnis führt. Nutzen Sie mein Angebot, stecken Sie den Kopf nicht in den Sand. Spätestens jetzt sollte Altersvorsorge nun wirklich nicht mehr dem Zufall überlassen werden.

Wenn Sie von meinem Angebot Gebrauch machen möchten, freue ich mich über Ihren Anruf oder eine e-Mail zur Abstimmung eines Gesprächstermins (eine telefonische oder Online-Beratung macht hier keinen Sinn).

 

Brutto- oder Netto-Rente?

 

 

Letztes Site-Update: 23. April 2012

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