Nachfolgend möchte ich Ihnen einige Informationen geben über die mit Beginn 2004 eingetretenen Mehrbelastungen für Rentner. Sicher ist die Mehrzahl der Besucher meiner Internetseiten noch nicht im Rentenalter. Aber es kann wohl nicht schaden frühzeitig zu erkennen, dass es in unserem Land keine „heiligen Kühe“ und keine Tabus mehr gibt, wenn es um marode Staatsfinanzen und um das Stopfen von Haushaltslöchern geht. Und es bleibt dabei: Private Vorsorge wird von Jahr zu Jahr wichtiger !

Seit 2004 müssen viele Rentnerinnen und Rentner auf betriebliche Alterseinkünfte den vollen Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten.

Von „RENTENKLAU“ und „drohender Verfassungsklage“ war in den Medien die Rede, als zur Jahreswende 2003 / 2004 viele Versicherte erstmals von einer seit 01.01.2004 geltenden Neuregelung erfuhren: Alle betrieblichen Altersbezüge sind jetzt in die Sozialversicherungspflicht eingebunden. D.h. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden jetzt auf alle Alterseinkünfte erhoben, die einen Bezug zum früheren Erwerbsleben haben und bei denen der Versorgungsfall seit dem 01.01.2004 eintritt.

Betriebsrenten
Demnach müssen Rentnerinnen und Rentner nun auf Betriebsrenten – auch wenn sie vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung finanziert sind – den vollen statt bisher den halben Beitragssatz zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entrichten. Privat Krankenversicherte sind von der Neuregelung übrigens nicht betroffen.

Beispiel: KV-/PV-Beiträge auf monatliche (Betriebs-) Renten
(Annahme: Beitragssatz Krankenkasse 14,0 %; Beitragssatz Pflegeversicherung 1,7%)

Einnahmen

Monatsbeitrag bis 2003

Monatsbeitrag ab 2004

1 000,- EURO gesetzliche Rente

157,00 EURO

157,00 EURO

davon Anteil des Rentners 50%

78,50 EURO

78,50 EURO

200,- EURO Betriebsrente

+ 15,70 EURO

+ 31,40 EURO

Gesamtbeitrag des Rentners

94,20 EURO

109,90 EURO

Einmalzahlungen
Auf Kapitalleistungen aus Direktversicherungen oder Pensionskassen, die frühestens bei Beginn einer Betriebsrente gezahlt werden, mussten schon bisher volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge entrichtet werden. NEU seit 2004: Solche Kapitalleistungen sind auch dann voll beitragspflichtig, wenn sie zeitlich vor dem eigentlichen Beginn der Betriebsrente ausgezahlt werden. Die Sozialbeiträge werden in diesem Fall allerdings nicht auf einen Schlag fällig, sondern müssen innerhalb von 10 Jahren (= 120 Monaten) ab dem Zeitpunkt der Kapitalauszahlung in Monatsbeiträgen entrichtet werden.

Beispiel: KV-/PV-Beiträge auf Kapitalauszahlungen (10 Jahre lang)
(Annahme: Beitragssatz Krankenkasse 14,0 %; Beitragssatz Pflegeversicherung 1,7% = 15,7%)
Beitragsberechnung: Auszahlsumme x 15,7% : 120 Monate

Auszahlungssumme

Monatsbeitrag bis 2003

Monatsbeitrag ab 2004

25 000,- EURO

0,00 EURO

32,71 EURO

50 000,- EURO

0,00 EURO

65,42 EURO

100 000,- EURO

0,00 EURO

130,83 EURO


Lebensversicherungen
Von der neuen Sozialabgabenpflicht ausgenommen bleiben private Lebensversicherungen, die aus dem versteuerten und mit Sozialabgaben belegten Nettoeinkommen finanziert wurden.

 

Rentenklau

 

 

Letztes Site-Update: 23. April 2012

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