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Update: 01.02.2024

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Verbraucherschutz

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6. Juni 2012: Informationen zum Thema “Provisionsabgabe”

Der Mehrzahl der von mir (meist seit vielen Jahren) betreuten Kunden ist durchaus bewusst und bekannt, dass ich mit meiner Arbeit – sprich der Vermittlung von Versicherungsverträgen, Bausparen und Finanzanlagen – Geld verdiene und verdienen muss. Viele von ihnen schätzen einen persönlichen und – natürlich – kostenlosen Service in vielfältiger Form. Kaum einer dieser Kunden würde z.B. beim Steuerberater oder Rechtsanwalt auf die Idee kommen, nach gut geleisteter Arbeit um die Bezahlung zu feilschen.

Doch gelegentlich werde auch ich gefragt, ob und wie viel ich „auszahlen“ könne. Der Mann von der Gesellschaft XY habe schon ein „Angebot“ gemacht… >>> weiterlesen

 

Neues Versicherungsvertragsgesetz (VVG) seit 01.01.2008

Ab 2008 gilt das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Das Gesetz bringt sehr viele Veränderungen zum Vorteil und Schutz des Interessenten / Verbrauchers mit sich. Wenn Sie bisher auf meiner Homepage ein Antragsformular herunterladen, ausfüllen und an mich absenden konnten, ist das seit 2008 nicht mehr so einfach: Der Gesetzgeber hat u.a. bestimmt, dass Sie als Verbraucher schon vor Antragstellung die Möglichkeit haben sollen, die Versicherungsbedingungen und den konkreten Versicherungsvorschlag zu prüfen. Ob das tatsächlich der Wunsch des Verbrauchers ist, überlasse ich Ihrer geschätzten Beurteilung.

Die Versicherungsbedingungen der SIGNAL IDUNA finden Sie hier auf meiner SIGNAL IDUNA-Agentur-Homepage zum Download. Sie erhalten diese auch grundsätzlich zusammen mit Ihrem Vorschlag - egal für welche Art von Versicherung.

Wie sich das neue Gesetz auf unseren Geschäftskontakt, Ihre Angebotsanforderung und meine Vorschlagsübermittlung konkret auswirkt, können Sie hier auf der Seite “Angebot anfordern” nachlesen.

 

Direktabschluss im Internet / nach Kontakt über meine Homepage

Verträge werden nicht immer persönlich verhandelt. Auf den ersten Blick scheinen vor allem die Vorgaben zum Beratungsablauf des § 42c VVG dem Idealbild des persönlichen Verkaufsgesprächs zu entsprechen, in dem sich Vermittler und Kunde unmittelbar gegenübersitzen. Das ist jedoch nicht mehr immer die Realität. Ein zunehmender Anteil der Versicherungsverträge wird ohne persönliches Beratungsgespräch im Internet abgeschlossen. Vom Vermittlergesetz ausgenommen sind diese Verträge jedoch nicht, denn das Gesetz schränkt den Kommunikationsweg in keiner Weise ein.

Die Vermittlerpflichten sind somit auch im Internet zu erfüllen, da die EU-Richtlinie den Bereich Internetvertrieb nicht explizit regelt. Deshalb erhält bei mir grundsätzlich jeder Kunde

  • bei Erstkontakt (auch per e-Mail) meine vollständige Vermittlerinformation, sowie
  • bei Antragstellung ein Beratungsprotokoll, in dem die mir per e-Mail oder per Anfrageformular übermittelten bzw. die telefonisch ausgetauschten Informationen festgehalten werden.

 

Gleiches Recht für alle Vermittler?

Die Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie in deutsches Recht ist allerdings (wieder einmal) weit über die EU-Vorgaben hinausgeschossen. So muss der Vermittler im Exklusiv-Vertrieb (also Vermittler wie ich, die ausschließlich für ein Unternehmen tätig sind) nicht nur die Protokolle aufwändig erstellen, sondern den Kunden auch darauf hinweisen, dass - wenn er auf die Beratung verzichtet - auch gleichzeitig Rechtsansprüche verloren gehen. Und das muss sich der Vermittler dann auch noch von seinem Kunden unterschreiben lassen - eine einmalige Situation im deutschen Rechtsalltag.

Eine Beratungsgebühr kann der Exklusiv-Vermittler ebenfalls nicht vom Kunden verlangen - ein Makler darf das sehr wohl. Wo bleibt hier die Chancengleichheit? Hinzu kommen erhebliche Kosten für die Berufshaftpflicht- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sowie für die Erlaubnisbeantragung bei den jeweils zuständigen Behörden, diese treffen ebenfalls mit voller Macht den Exklusiv-Vermittler.

Der viel gepriesene Verbraucherschutz ist bei manchen Vertriebswegen leider auf der Strecke geblieben, und die negativen Auswirkungen treffen den Exklusiv-Vermittler ungleich und ungerechtfertigt höher als andere Vermittlergruppen. Die EU-Vermittlerrichtlinie in diesen Bereichen noch als ein Qualitätssiegel für den Verbraucherschutz zu definieren, ist überhaupt nicht mehr nachzuvollziehen. Gut beraten ist sicher, wer das bei seinen Entscheidungen berücksichtigt.