Wenn “Kopfdienstleister” Fehler machen ...

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Die Abdeckung Ihres beruflichen Haftungsrisikos als „Kopfdienstleister“ erfordert eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung als spezielle Form der Haftpflichtversicherung, die auf die besonderen Bedürfnisse der Personen abstellt, die fremde Interessen wahrnehmen, indem sie z.B. beraten, berichten, vermitteln, verwalten, vollstrecken, prüfen oder begutachten. Sie schützt den Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen von fahrlässigen Fehlern bei seiner Berufsausübung, denn: „Irren ist menschlich”.

Aber der selbstständige Berater oder Vermittler steht seinem Kunden gegenüber für einen versehentlichen Fehler in der Haftung. Insofern stellt die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sich auch dar als Existenzsicherung für den "Kopfdienstleister".

 

Die Leistung der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Die fehlerhafte Bearbeitung eines Auftrages des Kunden, dem eine intellektuelle Dienstleistung versprochen wird, zieht typischerweise keine Schäden an Sachen oder Personen nach sich. Der Schaden macht sich beim Auftraggeber vielmehr direkt und unmittelbar am Portemonnaie bemerkbar, ohne dass ein Personen- oder Sachschaden vorangegangen ist. Dies versteht man unter einem reinen Vermögensschaden.

Wie jede Haftpflichtversicherung hat auch die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zwei wesentliche Aufgaben:

Dieses bedeutet, dass der Versicherer nach Prüfung der Haftpflichtfrage bei berechtigterweise gestellten Schadenersatzansprüchen eine Geldleistung erbringt oder bei unberechtigten Ansprüchen den behaupteten Anspruch gemeinsam mit dem Versicherungsnehmer abwehrt und die hierfür evtl. erforderlichen Kosten übernimmt.

 

Die Angebotspalette der SIGNAL IDUNA

... reicht dabei von den Pflichtversicherungen für Rechtsanwälte und Steuerberater bis hin zu individuellen Konzeptionen für Individualrisiken - und das zu marktgerechten Konditionen.

Pflichtversicherungsrisiken:

Die Versicherungssumme beträgt im Regelfall 250.000, 500.000 oder 1 Mio EUR oder wird individuell vereinbart.

Individuelle Risiken: 

Die Versicherungssumme beträgt im Regelfall 100.000, 150.000 oder 200.000 EUR oder wird individuell vereinbart.

Sie wünschen ein Angebot ?

Dann öffnen Sie oben den jeweiligen Fragebogen (PDF) hinter Ihrer Tätigkeitsbezeichnung, füllen Sie ihn aus und senden Sie ihn per eMail, Fax oder Post an mich zurück. Sie erhalten dann den gewünschten Vorschlag.

Wenn Sie Probleme beim Herunterladen oder Öffnen des Fragebogens haben, sende ich Ihnen das Formular auch gern zu. Eine kurze eMail dazu genügt.

 

Vermögensschaden-Haftpflicht

 

 

Letztes Site-Update: 23. April 2012

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