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Wie vorsorgen ?

Altersvorsorge – eine Kurzübersicht

Riester-Rente oder Rürup-Rente ? Betriebsrente oder private Kapitallebens- oder Rentenversicherung ? Was passt am besten zu mir und was lohnt sich für mich ? Wo legt Vater Staat Geld dazu ? Fragen über Fragen …

… deren Beantwortung aber nicht so schwer ist, wie es auf den ersten Blick scheint. Für jeden werden die Antworten auf die oben genannten Fragen vielleicht etwas anders ausfallen. Aber ich will versuchen, Ihnen so etwas wie eine erste Orientierungshilfe an die Hand zu geben.

Wer heute immer noch glaubt, die gesetzliche Rente reicher ihm später für ein (zumindest finanziell) sorgenfreies Leben, braucht u.U. hier nicht weiter zu lesen und sollte sich vielleicht besser in anderen Bereichen meiner Homepage umsehen. Zu diesem Thema werde ich hier nicht mehr argumentieren. Diese Seite gehört den „Vorsorgewilligen“, die einen groben Überblick über die Möglichkeiten suchen im (nur scheinbar) verwirrenden Produkte-Dschungel.

Nach Einführung des Alterseinkünftegesetzes 2005 unterscheiden wir heute 3 Schichten der Vorsorge:

  • Schicht 1: die Basis-Versorgung (dazu gehören die Gesetzliche Rente und die sog. „Rürup-Rente“)
  • Schicht 2: die staatliche geförderte Versorgung (dazu gehören sowohl die Riester-Rente als auch die betriebliche Versorgung als Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Pensionszusage und Unterstützungskasse)
  • Schicht 3: die flexible (rein private) Vorsorge (dazu gehören z.B. private Kapitallebens- und Rentenversicherungen, Investmentanlagen, Bausparen, Spar- und Bankanlagen).

Wenn Sie sich genauer über diese Schichten informieren möchten, finden Sie hier nähere Informationen.

Wenn Sie hier z.B. Risikolebensversicherung, Unfall-, Haftpflicht- oder Berufsunfähigkeitsversicherung vermissen – diese werden heute als „ergänzende Risiko- und Vorsorgeprodukte“ betrachtet, wir blenden sie deshalb an dieser Stelle einmal aus.

Lassen Sie uns damit beginnen, zunächst einmal zwei wichtige Phasen voneinander zu unterscheiden, die wir nach Einführung des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) aus steuerlichen und anderen Gründen einfach auseinander halten sollten:

  • die Ansparphase (also vom Beginn Ihres Vorsorgevertrages bis zum Auszahlungsbeginn), und
  • die Auszahlungsphase (also die Zeit des „Erntens“)

Die Ansparphase

Von unserem Gehalt gehen monatlich etwa 40 % für Steuern und Sozialabgaben (Renten-, Kranken- und Arbeitslosen-Versicherung) drauf. Doch einen Teil davon können Sie für Ihre private Vorsorge „retten“ und beteiligen so nicht nur Vater Staat an der Finanzierung Ihrer Altersversorgung, sondern genauso das Arbeitsamt und Ihre Krankenkasse. Der größte Fehler ist nicht die „falsche“ sondern keine Produktwahl, also gar nichts zu tun. Wieviel der Staat zu den einzelnen Vorsorge-Verträgen dazu legt ist unterschiedlich, also schauen wir uns ein Beispiel an. Unser Muster-Sparer repräsentiert sicher nur einen Teil der Bevölkerung, aber es geht hier „ums Prinzip“, also wie funktionieren die verschiedenen Wege und Möglichkeiten:

Unser Sparer ist männlich, 35 Jahre, alleinstehend, Angestellter, gesetzlich krankenversichert, Bruttogehalt pro Jahr 55.000 EUR, alte Bundesländer

Weg 1: Er schließt eine Riester-Rente ab.

Wenn er den höchstmöglichen steuerlich geförderten Beitrag (seit 2008: 2.100 EUR) in seinen Vertrag einzahlt, erhält er folgende Förderung:

  • 154 EUR als Grundzulage vom Staat, sowie
  • zusätzlich ca. 613 EUR als Steuerersparnis über die Steuererklärung (da für den Riestervertrag ein eigener Sonderausgabenabzug zur Verfügung steht).

Die angesammelten Werte sind übrigens „Hartz IV“-sicher und vor Zugriff geschützt. Er weiß, dass er vom angesammelten Guthaben später maximal 30% als Kapital entnehmen kann, den Rest bezieht er als lebenslange Rente. Die Wahl des Begünstigten im Todesfall ist eingeschränkt.

Fazit: Alles in allem ein tolles Geschäft, denn ca. 46% des gesamten Sparleistung zahlt Vater Staat !

Wäre unser Muster-Sparer verheiratet und/oder hätte Kinder, gäbe es weitere Zulagen:

  • auch für den Ehepartner die Grundzulage von 154 EUR plus
  • Kinderzulage von 185 EUR - für jedes bis 31.12.2007 geborene Kind, sowie
  • Kinderzulage von 300 EUR - für jedes ab 01.01.2008 geborene Kind.

TIP: Der Spruch „Selbständige können nicht riestern“ ist so nicht ganz richtig. Wenn Sie selbständig sind und Ihr Ehepartner ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt, können auch Sie als Selbständiger einen Riester-Vertrag einrichten. Sie zahlen mindestens 60 EUR pro Jahr ein (Mindestbeitrag) und erhalten dann auch die Grundzulage vom Staat!

Weg 2: Er schließt eine betriebliche Altersversorgung (bAV) ab.

Bei einer Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung (als Beispiel) ist das Fördersystem sogar noch besser überschaubar. Hier werden die Einzahlungen unseres Sparers direkt gefördert bis zu einer Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Auf diesen Beitrag zahlt unser Sparer keine Steuern und keine Sozialabgaben ! Auch hier sind die angesammelten Werte „Hartz IV“-sicher und vor Zugriff geschützt.

Bei unserem Muster-Sparer heißt das konkret: Von der in seinen Vertrag fließenden Gesamtsparleistung müsste er nur ca. 41% selbst aufbringen. Der Rest kommt aus der Ersparnis bei Steuer und Sozialabgaben. Die Förderung von fast 59% macht daraus auch hier ein tolles Geschäft !

TIP: Noch besser wird die Rechnung, wenn Sie auch die Vermögenswirksamen Leistungen Ihres Chefs mit in die Direktversicherung einfließen lassen ! Lassen Sie sich das einmal ausrechnen.

Da unser Sparer keine „alte“ (pauschalversteuerte) Direktversicherung hat, dürfte er zusätzlich noch einmal 1.800 EUR pro Jahr in seine Direktversicherung einzahlen – ebenfalls steuerfrei, aber mit Sozialabgaben.

Weg 3: Er schließt einen Rürup-Vertrag (=Basis-Rente) ab.

Auch kein schlechter Deal: Ledige können bis zu 20.000 EUR (Verheiratete bis zu 40.000 EUR) im Jahr in die „Rürup-Rente“ investieren. Bereits vorhandene Beiträge zur Basisversorgung (z.B. zur gesetzlichen Rentenversicherung) müssen allerdings berücksichtigt werden. Die steuerliche Absetzbarkeit der Aufwendungen steigt bis zum Jahr 2025 kontinuierlich auf 100% an. Damit unterstützt der Staat die Vorsorgemaßnahmen von Jahr zu Jahr mehr.

Weg 4: Er schließt eine private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht ab (es könnte auch eine Kapitallebensversicherung sein).

Einen Höchstbeitrag gibt es hier nicht. Den Beitrag dazu erbringt er aus eigenen Mitteln, aus seinem versteuerten Nettoeinkommen. Einen steuerlichen Vorteil hat er davon nicht, denn seit 2005 hat er nur noch einen Vorsorgefreibetrag in Höhe von 1.500 EUR (Selbständige: 2.400 EUR), und der ist fast immer bereits ausgeschöpft durch die Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung sowie andere Vorsorgeaufwendungen (Haftpflicht, Unfall, Risikovorsorge etc.). Hier kann er den im Todesfall Bezugsberechtigten absolut frei wählen und hält sich die Option offen, später das Kapital oder eine lebenslange Rente abzurufen. Je nach Vertragsgestaltung kann er flexibel auf das angesammelte Kapital zugreifen, auch während der Vertragslaufzeit, und kann zusätzliche Risiken (wie Unfalltod, Berufsunfähigkeit usw.) mit einschließen. Dass dieser 4. Weg noch andere Vorteile hat, erfahren wir in der Auszahlungsphase…

Die hier angesammelten Werte unterliegen (mit Beachtung von Freibeträgen) der Verwertungspflicht, wenn er einmal Leistungen nach Hartz IV beantragen müsste.

 

Die Auszahlungsphase

Steuervorteile und Zulagen in der Ansparphase liegen hinter unserem Muster-Sparer, jetzt will er die Früchte des jahrelangen Sparens ernten. Doch was ihm Vater Staat früher an Förderung (Ersparnis bei Steuern und Sozialabgaben, Zulagen bei Riester) geschenkt hat, will er nun teilweise wieder zurück haben. Das nennt sich “nachgelagerte Besteuerung” und beginnt übrigens schon bei der gesetzlichen Rente, die er jetzt bezieht: Seit 2005 werden auch gesetzliche Renten höher besteuert, wenn sie über Freigrenzen liegen (in 2005 z.B. schon zu 50%, steigend in den Folgejahren).

Für unseren Sparer heißt das jetzt für seine 4 Vorsorge-Verträge:

Seine Riester-Rente:

Unser Sparer hat ein ansehnliches Sümmchen angespart. Er dürfte zwar bis zu 30% des angesammelten Guthabens als Einmalauszahlung entnehmen, verzichtet aber darauf (er hat ja noch Weg 4). So lässt er sich jeden Monat und lebenslang seine Rente auszahlen. Diese Rente muss er aber versteuern, d.h. in seiner Steuererklärung angeben (was noch nichts über die damit verbundene tatsächliche Steuerbelastung aussagt). Froh ist er darüber, dass diese Rente nicht auf seinen Beitrag zur Krankenversicherung angerechnet wird.

Seine Direktversicherung:

Die Rente aus der Direktversicherung muss er nicht nur versteuern, sondern er muss auf die Rente außerdem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Wäre er übrigens privat krankenversichert, müsste er das letztere nicht.

Seine Rürup-Rente:

Steuerlich sieht es so aus, dass unser Sparer die Rentenzahlung nur zum Teil versteuern muss (in 2006: 62%, ansteigend in den Folgejahren, ab 2040 dann voll zu 100%).

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung muss er auf diese Rente nicht zahlen.

Seine Private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht:

Unser Sparer hat zunächst einmal die freie Wahl, ob er sich lieber das gesamte Kapital oder doch lieber eine lebenslange Rente auszahlen lässt. Er ist über 60 Jahre alt und sein Vertrag ist über 12 Jahre gelaufen. Nun kann er frei entscheiden: Kapital oder Rente ? Das hat folgende Konsequenzen:

Wenn er sich für Kapitalauszahlung entscheidet: Aus der Ablaufsumme werden nur die Erträge (= Auszahlungsbetrag minus eigene Beiträge) und diese nur mit 50% besteuert (vorausgesetzt, der Vertrag lief mind. 12 Jahre mit mind. 5 Jahren Beitragszahlung). Da er nicht mehr im Berufsleben steht und sein Steuersatz jetzt deutlich geringer ist, trifft ihn das nicht so hart. In der Kranken- und Pflegeversicherung muss er als Pflichtversicherter (oder als Privatversicherter) keinen Beitrag auf die Leistung zahlen.

Wenn er sich für lebenslange Rente entscheidet: Jetzt spielt die Private Rente ihren Trumpf aus und er begreift, warum ihm sein Berater vor Jahren nicht nur zu Riester & Direktversicherung geraten hat, sondern auch zu einem „rein privaten“ Vorsorgevertrag. Von seiner Rente wird jetzt, wo er 65 ist, nur der Ertragsanteil mit 18% besteuert. Das heißt, seine Rente wird nahezu steuerfrei ausgezahlt!

Ähnlich läge der Fall auch bei den anderen Vorsorgeprodukten aus Schicht 3 (flexible private Vorsorge).

Nur freiwillig versicherte Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse müssen für Leistungen aus einer privaten Lebens- oder Rentenversicherung Beiträge an die gesetzliche Kranken- und soziale Pflegeversicherung abführen. GKV-Pflichtmitglieder (die überwiegende Anzahl von Versicherten) und privat Versicherte sind hiervon nicht betroffen. Die Beitragspflicht gilt für Renten- und Kapitalleistungen (auch für Kapitalleistungen aus privaten Rentenversicherungen). Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat am 14.10.2008 in einem Berufungsverfahren (Az.: L 11 KR 2896/08) entschieden, dass Kapitalleistungen aus privaten Rentenversicherungen für freiwillig Versicherte beitragspflichtig sind. Die Beitragspflicht für Kapitalleistungen war in früheren Jahren bei fast allen Krankenkassen per Satzung festgelegt. Der Urteilsbegründung ist zu entnehmen, dass sich diese Beitragspflicht auch auf Kapitalleistungen aus privaten Kapitallebensversicherungen bezieht. Das Bundessozialgericht hat am 27.01.2010 in einem Revisionsverfahren die Rechtsauffassung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg bestätigt (Az.: B12 KR 28/08 R).

Spätestens jetzt ahnt unser Muster-Sparer, dass das einer der Gründe gewesen sein könnte, warum sich sein Bekannter privat krankenversichert hat …

 

Nun, ich hoffe Sie wissen jetzt etwas mehr als vorher und können sich grob orientieren. Man sollte zwar mit pauschalen Aussagen vorsichtig sein, aber einen Grundsatz sollten Sie kennengelernt haben: Alle Vorsorgeprodukte, die Ihnen Vater Staat in der Ansparphase mit Steuervorteilen und Zulagen versüsst, werden später im Alter besteuert (deshalb der Begriff „nachgelagerte Besteuerung“). Das ist durchaus nicht negativ zu verstehen, man sollte es nur in seinen Planungen berücksichtigen. Man spricht deshalb heute auch von einer BRUTTO- und einer NETTO-Rente: Wenn Ihr Riestervertrag später laut Berechnung beim Abschluss einmal eine Monatsrente von 300 EUR erbringt, ist das eine BRUTTO-Rente, von der Sie ehrlicherweise schon heute einen gewissen Steuerabzug einplanen sollten.

Für Ihre Altersvorsorge-Planung sollten alle Möglichkeiten in Betracht gezogen werden, das empfehle ich zumindest meinen Kunden. Den für Sie, für Ihre Möglichkeiten und Wünsche optimalem Mix aller Wege herauszufinden, ist heute der größte Anspruch an eine gute Beratung und wesentlich komplexer als in der Zeit vor Einführung des Alterseinkünftegesetzes. Ich frage deshalb meinem Kunden ein „Loch in den Bauch“ und beginne unsere Partnerschaft in der Regel mit einer Versorgungsbilanz (wenn Sie das zulassen). Erst dann kann ich Ihnen eine fundierte Empfehlung geben - sofern Sie sich nicht bereits für ein bestimmtes Produkt entschieden haben.

Wenn Ihr Berater oder Versicherungspartner – gleich welcher Gesellschaft und Herkunft – das nicht tut, nicht Ihre Wünsche und Ihren Bedarf ermittelt und schon ein vorbereitetes Angebot in der Tasche hat, dürfen Sie ruhig misstrauisch und vorsichtig sein…

Ich freue mich darauf auch Sie beraten zu dürfen.